Bald kommt die Weihnachtszeit und schon fragt man sich, was mit dem Einsatz der Mami passiert. An Feiertagen arbeiten die Mamis nicht und wenn Ihr Einsatz genau auf einen Feiertag fällt, dann entfällt dieser und ohne anders lautende Vereinbarung kommt sie einfach zum nächsten üblichen Termin, der zum vereinbarten Rhythmus gehört.
Selbstverständlich können wir aber einen Termin verschieben, wenn Sie dies wünschen und sofern es für die Mami auch machbar ist, den Einsatz vor- oder nachverschieben, so dass Sie keinen allzu grossen Ausfall haben. Zögern Sie bitte nicht sich bei uns zu melden und wir finden sicherlich eine Lösung.
Als Feiertage gelten die gesetzliche Feiertage des Kantons:
01 Januar
02 Januar
Karfreitag
Ostermontag
Auffahrt
Pfingstmontag
- Mai1. August
24. Dezember ab 12.00
25. Dezember
26 Dezember
31. Dezember ab 12.00