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Fragen und Antworten für unsere Kunden
Kontaktieren Sie uns unter 0848 217 883 / info@mamiexpress.ch oder füllen Sie das Bestellformular aus. Wir erhalten Ihre Angaben und machen uns sofort, unverbindlich und kostenlos auf die Suche nach einer passenden Mami für Sie. Die Suche dauert max. 24 Stunden (bei Kindern 3–5 Tage). Sobald wir die richtige Mami für Sie haben, vereinbaren wir einen Kennenlerntermin, wo Sie direkt mit der Mami alle Details wie Pflichtenheft, Zeiten, Dauer der Einsätze, Schlüsselübergabe etc. besprechen können. Vor dem Kennenlerntermin erhalten Sie die gesamte Dokumentation samt Vertrag von uns. Beim ersten Treffen können Sie gleich den ersten Einsatz vereinbaren – und los gehts!
Nein. Sie müssen der Mami lediglich Zugang zur Wohnung gewähren. Gerne können Sie am Einsatztag einen Schlüssel im Briefkasten deponieren, oder die Mami kommt zu Ihnen, wenn Sie zu Hause sind. Bei einer Schlüsselübergabe benutzen Sie bitte die Schlüsselquittung aus Ihrem Kundenset.
Sie als Kunde entscheiden, wie viele Stunden Sie pro Einsatz wünschen, sowie die Frequenz. Lediglich die Mindestdauer pro Einsatz von 2 Stunden muss eingehalten werden, da der Weg sonst für die Mami nicht mehr im richtigen Verhältnis zur Arbeit steht. Die Frequenz kann ebenfalls frei gewählt werden, doch um die gleiche Mami für Sie zu reservieren, müssen Sie dies regelmässig tun, d. h. jede Woche, alle 2 Wochen oder einmal im Monat. Die Frequenz alle 3 Wochen ist nicht möglich, da sie nicht regelmässig ist (in einem Monat ist es die 3. Woche, im Folgenden die 2. Woche des Monats). Wenn Sie nur unregelmässig jemanden brauchen, können Sie auch einzelne Reinigungen buchen: Wir buchen eine Mami z. B. für diese Woche, dann in 4 Wochen wieder und dann in 2 Wochen wieder – ganz nach Ihren Bedürfnissen. Einmalige Reinigungen und Umzugsreinigungen führen wir nicht aus. Sie müssen auch bei einem sehr unregelmässigen Pensum mindestens 2 Reinigungen buchen. Bei jedem Auftrag haben wir eine Probezeit von einem Monat. Sie können also auch jemanden buchen und einen Monat lang unverbindlich testen. Sollten Sie den Service dann doch nicht gebrauchen, können Sie ihn ohne Frist stoppen. Die Mami auszuwechseln, ist aber jederzeit möglich, wenn Sie mit der Qualität nicht zufrieden sind, umziehen oder einfach den Tag ändern möchten und daher ein Wechsel notwendig wird.
Bei der Auftragsvergabe geben Sie uns 2 bis 3 Terminvorschläge für ein Kennenlerntermin an, sodass wir diesen mit der Mami abgleichen können. Da es den meisten Kunden eher abends nach der Arbeit geht, können wir auch den Kennenlerntermin abends ab 18.00 Uhr oder auch mal am Wochenende vereinbaren. Das Kennenlernen dauert nur 10 bis 15 Minuten: Es geht darum, die Art der Schlüsselübergabe zu besprechen, die Dauer und Frequenz zu vereinbaren und die Eigenheiten der Wohnung zu zeigen. Bei den Kennenlernterminen am Abend findet keine anschliessende Reinigung statt. Wenn das Kennenlernen allerdings während des Tages stattfindet, kann die Mami danach auch gleich mit der Arbeit starten.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat, und die Kündigung kann jederzeit per Monatsende ausgesprochen werden.
Die Probezeit beträgt einen Monat. In dieser Zeit können Sie den Dienst ausprobieren und ohne Frist beenden.
Mamiexpress versucht den Zugang zwischen Mitarbeitenden und Kunden in Branchen zu erleichtern, in denen dieser durch bürokratische oder rechtliche Barrieren erschwert ist. Wir möchten eine Win-Win-Lösung schaffen, bei welcher der Kundenpreis dank möglichst geringen Administrationskosten zu den günstigsten im Markt gehört, obwohl unsere Löhne die höchsten in der Branche sind.
Mamiexpress vertritt die Philosophie einer möglichst kleinen Administration, sodass die Preise trotz den höchsten Löhne in der Branche tief bleiben. Somit ist es auch unser Wunsch, dass Sie so weit wie möglich alles direkt mit der Mami besprechen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber jederzeit zur Verfügung.
Normalerweise wird bei einem Dauerauftrag eine Dauer und eine Frequenz vereinbart (z. B. 2 bis 3 Stunden jede Woche am Donnerstag). Wenn Sie allerdings mal einen Zusatzauftrag haben, wie Fenster reinigen oder zusätzliche Kleider bügeln, und die Mami länger oder auch noch an einem anderen Tag kommen soll, ist das selbstverständlich möglich. Dies muss allerdings vorher mit der Mami geklärt werden; sie kann sonst nicht garantieren, dass sie an dem Tag länger bleiben kann, weil sie noch weitere Kunden/Termine hat.
Alle unsere Mitarbeiterinnen verfügen über die obligatorische Arbeitnehmerversicherungen, sind somit sozialversichert (AHV, EO, IV, ALV) und bei der SUVA unfallversichert. Zudem sind alle unsere Mamis bei der CSS krankentaggeldversichert und können ab einem Jahresverdienst von CHF 20 880 unserer Pensionskasse AXA Winterthur beitreten. Des Weiteren profitieren alle unsere Mitarbeitenden von diversen Subventionen und Zulagen bei der Weiterbildung. Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden existiert selbstverständlich auch. Die Interflexio AG ist Mitglied des Generalarbeitsvertrags der Reinigungsbranche (PK) sowie Inhaberin der Personalverleihbewilligung nach AVG des Amtes für Wirtschaft und Arbeit Zürich.
Nein. Als Kunde von Mamiexpress beziehen Sie eine Dienstleistung und sind kein Arbeitgeber. Alle Versicherungen laufen über uns. Lediglich bei der Kinderbetreuung muss der Kunde für das Kind eine Haftpflichtversicherung abschliessen.
Die Putzmittel sind vom Kunden zu besorgen, jedoch müssen Sie keine hochindustrielle Mittel kaufen, sondern die normalen Produkte aus dem Detailhandel. Gerne kann die Mami Sie bei der Auswahl der Produkte beraten. Die Grundausstattung sollte folgende sein: Entkalker, WC-Reiniger, Fettlöser, Ofenreiniger, Glasreiniger, Allzweckreiniger, 2 bis 3 nicht kratzende Schwämme, 4 bis 8 Putztücher, Eimer, Mopp und Staubsauger.
Die Bezahlung erfolgt stets per Rechnung. Nach Erhalt der monatlichen Arbeitsrapporte werden die monatliche Abrechnungen erstellt und Ihnen zugeschickt. Um den Papierverbrauch zu minimieren und unseren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, schicken wir die Rechnungen immer per E-Mail. Sollten Sie aber eine postalische Zusendung bevorzugen, zögern Sie nicht, uns dies mitzuteilen. Sie können per Banküberweisung, Mastercard, Visa, PostFinance Card oder PostFinance E-Finance bezahlen.
Unsere Mamis melden solche Schäden noch am gleichen Tag unserer Zentrale, sodass wir Sie kontaktieren, um alle Daten für die Entschädigung zu bekommen. Es kann aber auch mal etwas geschehen, ohne dass die Mami dies bemerkt, sodass keine Meldung ihrerseits erfolgt. Melden Sie sich im Falle eines Schadens innerhalb von 24 Stunden nach dem Einsatz der Mami bei unserem Kundenservice (info@mamiexpress.ch oder 0848 217 883). Um das darauf folgende Verfahren zu vereinfachen, dokumentieren Sie bitte den Schaden mit Fotos und geben Sie Alter und Preis des beschädigten Objekts an.
Bei Daueraufträgen (regelmässiger Dienst mit Vertrag) beträgt der Preis CHF 37.49 pro Stunde, bei einmaligen Einsätzen ohne Vertrag CHF 39 pro Stunde. Die Preise sind exkl. MWST, aber inkl. aller Ausgaben für Versicherung und Administration. Sie beziehen eine Dienstleistung und haben demnach keinerlei Verpflichtungen als Arbeitgeber. Als regelmässiger Einsatz gilt ein dauerhafter Auftrag mit mindestens 4 Stunden pro Monat, andernfalls wird auch bei wiederholtem Dienst der einmalige Tarif verrechnet. Beachten Sie bitte, dass pro Vermittlung eine einmalige Pauschale von CHF 10 verrechnet wird.
Bei der Kinderbetreuung nimmt die Nanny nichts mit. Geben Sie ihr die notwendigen Windeln, Nüscheli, Nuggis sowie beliebtes Spielzeug, damit die fremde Kinderbetreuung reibungslos funktioniert.
Bei allen Dienstleistungen, ausser der Kinderbetreuung, bieten wir Ihnen einen Ersatz an. Bedenken Sie aber bitte, dass bei Krankheit nicht immer innerhalb 24 Stunden eine passende Ersatzmami gefunden werden kann. Bei der Kinderbetreuung werden die Ferien mit den Eltern abgesprochen, bei Krankheit kann nicht immer ein Ersatz organisiert werden, da das Kind an die Betreuungsperson gewöhnt werden muss.
Sollten Sie mit der Mami nicht zufrieden sein oder noch Anmerkungen zu ihrer Arbeit haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gerne leiten wir Ihre Wünsche weiter oder ersetzen die Mami.
Unsere Mamis bringen alle einwandfreie Referenzen und jahrelange Erfahrung mit, doch sie sind auch nur Menschen und können einmal Fehler machen. Ihre Zufriedenheit ist unsere oberste Priorität. Falls die Reinigung nicht zu Ihrer vollsten Zufriedenheit ausfällt, zögern Sie nicht, uns dies mitzuteilen. Wenn es sich bei Ihrer Beschwerde um eine Reklamation der Reinigungsleistung handelt, teilen Sie uns das bitte innerhalb von 24 Stunden nach dem Einsatz der Mami mit. Bei Qualitätsbeschwerden benötigen wir Informationen zur Grösse Ihrer Wohnung, zum erteilten Auftrag sowie ein Foto, auf dem der Grund der Beschwerde ersichtlich ist. Melden Sie uns den Mangel innert 24 Stunden über E-Mail (info@mamiexpress.ch), telefonisch (0848 217 883) oder mit dem Kontaktformular. Wir werden uns dann umgehend um Ihr Anliegen kümmern.
Mamiexpress übernimmt für Sie nicht nur die gesamte Personaladministration, sondern auch die Personalselektion. Unser strenges Selektionsverfahren wird stetig ausgebaut, sodass wir Ihnen stets die passende Kandidatin zuteilen. Bei der Kinderbetreuung erhalten Sie allerdings einen Steckbrief vor dem Kennenlerntermin, da hier nicht nur objektive Merkmale wichtig sind. Alle unsere Mamis müssen ein strenges Selektionsverfahren und einen Einführungsprozess durchlaufen: Bewerbung mit einwandfreien Referenzen, jahrelanger Erfahrung, persönlichem Interview und Referenzauskunft, einwandfreiem Leumund (Strafregister), Schulung durch Mamiexpress Akademie. Bei ersten Ersatzeinsätzen wird die künftige Mami durch ein Göttimami eingeführt und begleitet, bevor sie dann allein bei uns arbeitet.
Nein. An Feiertagen bleibt die Agentur geschlossen, und die Mamis haben dann auch frei. Sollte Ihr Einsatz auf einen Feiertag fallen, entfällt dieser Termin in der Regel. Unter Umständen ist eine Verschiebung möglich, doch aufgrund des Wochenplanes kann eine Verschiebung nicht immer garantiert werden. Unter gegenseitiges Einverständnis ist auch eine Ausführung am Feiertag (idR. Zuschlag von 50% des Preises) ebenfalls möglich. Zögern Sie aber nicht uns zu kontaktieren um eine passende Lösung zu finden.
Die Feiertage richten sich nach Kanton des Einsatzsortes.
Gesamtschweizerische Feiertage:
- 01.01 Neujahr
- Karfreitag
- Auffahrt
- 01.08 Nationaltag
- 25.12 Weihnachtstag
- 26.12 Stephanstag
Die restlichen Feiertage können je nach Kanton anders sein, deshalb richten wir uns an dem Kanton des Einsatzes nach:
- 02.01 Berchtolstag
- Ostermontag
- Pfingstmontag
- 15.12 Maria Himmelfahrt
- 01.11 Allerheiligen
Am folgenden Tagen arbeiten wir 12.00 Uhr:
- 24.12
- 31.12
Sie können eine Mami rund um die Uhr buchen – sei es über die Website oder über unsere App. Wir bearbeiten Ihre Bestellung normalerweise innert 24 Stunden. Bedenken Sie einfach bitte, dass die Zentrale von Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr offen ist und wir somit die definitive Bestätigung erst dann bearbeiten können. Die normalen Arbeitszeiten der Mamis sind von Montag bis Samstag von 8.00 bis 18.00 Uhr, auf Wunsch kann auch für das Wochenende gebucht werden. Bei der Kinderbetreuung oder der Reinigung von Büros wird die Arbeitszeit ohne Zuschlag bis 22.00 Uhr (Montag bis Samstag) verlängert. An Sonntagen und Feiertagen wird nicht gearbeitet, ausser bei einer expliziten Nachfrage des Kunden – dann organisieren wir auch gerne für das Wochenende eine Mami für Sie. An Sonntagen und Feiertagen gibt es aufgrund des hierfür obligatorischen Lohnzuschlags von 50 Prozent für die Mamis einen Feiertagszuschlag. Bei speziellen Aufträgen, die nur dann ausgeführt werden können, kann unter Absprache mit der Mami aber ein anderer Tarif, also der normale Stundenansatz, vereinbart werden. Kontaktieren Sie uns bitte hierzu.
Selbstverständlich können Sie der Mami direkt mal ein Geschenk oder Trinkgeld geben.Lediglich für ihre Leistungen dürfen Sie ihr nie Bargeld geben, da dies Schwarzarbeit bedeuten würde.
Es gibt im schweizer Detailhandel eine grosse Brandbreite an Reinigungsmittel. Wichtiger als Reinigungsmittel sind gute Reinigungstücher:
- gute Microfaser
- nicht fasernde Tücher um trocken zu wischen
Bei den Reinigungsmittel führen viele Marken sehr gute Produkte. Nachhaltigkeit ist heute sehr wichtig und bei Reinigungsmittel hat es leider immer noch sehr zu agressive Mittel für Umwelt und Tier, die wir gar nicht im Alltag benötigen.
Mamiexpress.ch hat hierzu nachhaltige, biologisch abbaubare und natürliche Reinigungsmittel mit Neletab.ch entwickelt. Mit 3 Mittel für den ganzen Haushalt genügt es. Hier finden Sie unser Starter-Set von Neletab zum Vorzugspreis.
An sich genügen:
- Kalkreiniger - Held, Durgol, Ajax, Oecoplan oder Sipuro sind hier zuverlässige Partner. Für eine nachhaltigere Variante empfehlen wir unser Kalkentferner
- Fettlöser: Für die Küche, sowie im ganzen Haushalt haben wir fetthaltigen Verschnutz, deshalb ist ein Fettlöser oder Allzweckreiniger sowohl für die Bodenreinigung, für die Küche oder auch Ofen und Möbel notwendig. Auch hier können wir Marken wie Cillit Bang, Potz, Oecoplan, Ajax, Mr. Proper, Held empfehlen. Für die nachhaltigere Variante unser Neletab-Allzweckreinigertab
- Zusätzlich können folgende Mittel sehr nützlich sein:
- Glasreiniger - Durgol, Ajax, Oecoplan
- Ofenreiniger - Cilit Bang, Flup, Sipuro, Plotz
- Allzweckreiniger für die Böden - Held, Mr. Proper, Ajax, etc.
Aber nochmals als Reminder: gute Putztücher, einen guten Mopp, der nicht ausfasert, gute Trockenwischtücher, sparen viele Reinigungsmittel und erleichtern die Reinigung mit einem schnelleren und besserem Ergebnis.
Fragen und Antworten zur Kinderbetreuung
Bei uns angestellte Tagesmütter sind hinsichtlich Betriebshaftpflicht und Betriebsunfall versichert. Arbeitet die Tagesmutter mehr als acht Stunden pro Woche, ist sie auch gegen Nichtbetriebsunfall versichert.
Die Eltern sind für die Kranken- und Unfallversicherung ihres Kindes verantwortlich. Es besteht eine Kollektiv-Haftpflichtversicherung für die Tagesmütter, die durch uns angestellt sind. Dadurch ist die Tagesmutter gegenüber Dritten für Handlungen der betreuten Kinder versichert, solange sich diese in ihrer Obhut befinden. Auch die Tagesmutter ist gegenüber den betreuten Kindern versichert. Nicht versichert sind Schäden von Kindern untereinander und Schäden von Kindern gegenüber der Tagesmutter. Diese Schäden werden durch die Haftpflichtversicherung der Eltern abgedeckt.
Nein. Es sei denn, dass dieser Punkt im Arbeitsvertrag speziell geregelt ist. Es gelten die mit den Eltern abgesprochenen Betreuungszeiten. Dies gilt natürlich auch für die Eltern. In gegenseitiger Absprache und mit beidseitigem Einverständnis können die Betreuungszeiten jedoch geändert werden.
Beim Ausfall des Kindes muss die Betreuung trotzdem bezahlt werden. Sollte der Ausfall länger als 2 Wochen dauern und frühzeitig gemeldet werden, können Sie einen Abzug einfordern.
Die Betreuung während der Schulferien wird zwischen den Eltern und der Tagesmutter abgesprochen. Sie soll im Betreuungs- und Arbeitsvertrag geregelt werden. Die Tagesmutter hat Anrecht auf die gesetzlich vorgeschriebenen Ferien und Feiertage. Eine Ferienentschädigung ist im Stundenlohn enthalten. Jede Tagesmutter hat nach den Bestimmungen im OR §329a Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien.
Nutzen Sie bitte den Kennenlerntermin und unsere Checkliste, um alle wichtige Daten zu Erziehung, Krankheiten, Allergien, Essens- oder Schlafgewohnheiten mit der Nanny zu besprechen. Vergessen Sie auch nicht, die Notfallnummer im Vertrag und in der Checkliste zu notieren. Besprechen Sie mit der Nanny auch Outdoor-Aktivitäten.
Wenn Sie das Essen für Ihr Kind mitbringen, müssen Sie keine Essenspesen bezahlen, andernfalls wird die Betreuerin den Einkauf erledigen und dies im Rapport notieren.
Windeln und Pflegematerial sind von den Eltern zur Verfügung zu stellen. Wird das Kind im Haus der Kinderbetreuerin gepflegt, hat sie hier ein Sortiment an Basis-Spielzeug. Wir empfehlen Ihnen aber, das Lieblingsspielzeug des Kindes mitzunehmen.
Betreuung beim Kunden zu Hause: CHF 35 pro Stunde exkl. MWST Betreuung beim Kunden ab 22.00 (Nachttarif): CHF 40 pro Stunde, exkl. MWST Nachtpauschale (Sleeping Nanny): CHF 200, exkl. MWST Betreuung bei der Nanny zu Hause: pro Kind ab CHF 13 pro Stunde, exkl. MWST (siehe Offerte) Essenspesen pro Kind und pro Mahlzeit: CHF 6.50, exkl. MWST
Fragen und Antworten für unsere Mitarbeitenden
Schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen samt Referenzen an info@mamiexpress.ch
Sie müssen einwandfreie Referenzen und über mindestens 3 Jahre Branchenerfahrung haben. Ihr Strafregister sowie zwei Referenzpersonen werden zusätzlich überprüft.
Ja, notieren Sie dann einfach ganz oben auf Ihrem Rapport immer RAV. Ihr Zwischenverdienstformular wird Ihnen dann zusammen mit der Lohnabrechnung zugeschickt.
Ja, ab einen fixen Monatsverdienst von ca. CHF 1500 treten Sie unserer Pensionskasse AXA Winterthur bei.
Nein, der Kunde stellt alles zur Verfügung (Reinigungsmittel, Kinderspielzeuge, Produkte etc.). Sie müssen lediglich Handschuhe, Arbeitsschuhe und eine Schürze oder entsprechende Arbeitskleidung mitnehmen.
Sie können dies direkt dem Kunden mitteilen oder uns kontaktieren, damit das Produkt ersetzt wird.
Ja, der Gebrauch von Javelwasser oder von gelb-grünen (ggf. rosa-grünen) Schwämmen ist verboten. Beide Produkte sind für die Reinigung nicht geeignet.
Ja, AHV-Bezügerinnen können bis zu einer gewissen Summe dazuverdienen, ohne Abzüge in der AHV-Rente zu haben.
Nein. Unsere normale Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag, von 8.00 bis 18.00 Uhr. Kennenlerntermine oder einmalige Aufträge können aber auch abends oder am Wochenende (Samstag) stattfinden, allerdings nur mit Ihrem Einverständnis. An Sonntagen oder sonstigen Feiertagen wird nicht gearbeitet.
Unter Downloads können Sie jederzeit neue Rapporte herunterladen.
Betriebsunfallversichert sind Sie ab der ersten Arbeitsstunde und unabhängig vom Pensum. Geschieht ein Unfall ausserhalb der Arbeit, sind Sie ab einem Pensum von 8 Stunden pro Woche auch nichtberufsunfallversichert.
Informieren Sie uns und Ihren Kunden umgehend und reichen Sie ein Arztzeugnis ein. Das Zeugnis muss terminiert sein und darf nicht mit dem Vermerk «bis auf Weiteres» ausgestellt sein. Die CSS nimmt mit Ihnen telefonisch Kontakt auf, um Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsprüfung zu klären. Gegebenenfalls verlangt die CSS bei Ihrem behandelnden Arzt einen Bericht mit allen relevanten Angaben.
Informieren Sie uns so schnell wie möglich, damit alle Ihre Kunden in Kenntnis gesetzt werden können. So kann auch Ihre Arbeit rechtzeitig an Ihre gesundheitlichen Gegebenheiten angepasst werden. Bis zur Geburt gilt die Arbeitsunfähigkeit als Krankheit und wird über die Krankentaggeldversicherung abgerechnet. Nach der Geburt erhalten Sie von der SVA während 14 Wochen eine Mutterschaftsentschädigung in der Höhe von 80 Prozent Ihres durchschnittlichen Gehalts.